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Kanzlei für Unternehmensgründung in Berlin

Die Anwälte und Anwältinnen von Mix Legal beraten Sie bei allen Fragen rund um die Gründung Ihres Unternehmens. Wir bestimmen mit Ihnen die für Ihre geschäftlichen Aktivitäten, Ihre Planung und Ihre Lebenssituation passende Rechtsform und stimmen den Gesellschaftsvertrag darauf ab.

Als Gründer haben Sie die Geschäftsidee. Mit unserem Know-how unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.

Auf Wunsch bieten wir Ihnen ein maßgeschneidertes Starterpaket mit allen Rechtsdokumenten die Sie für Ihr Unternehmen brauchen, um Ihre Geschäftsidee zu vermarkten. So erstellen wir bei Bedarf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Einkaufs- und Lieferbedingungen, Darlehensverträge, Arbeitsverträge u.v.m..

Ladung zur Gesellschafterversammlung – häufige Fehler

Häufig kommt es bei der Einberufung von Gesellschafterversammlungen zu Fehlern. Sei es, dass durch eine unberechtigte Person geladen wird, die Ladung den Formerfordernissen nicht gerecht wird oder auch dass die Einberufungsfrist zu kurz bemessen ist. Ladungsmängel können zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen führen. Gerade bei streitigen Beschlussfassungen ist damit zu rechnen, dass der betroffene Gesellschafter Einberufungsmängel rügt um im Nachgang die gegen seine Stimme gefassten Gesellschafterbeschlüsse von einem Gericht für nichtig zu erklären oder deren...

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Steuerliche Behandlung einer Gesellschaft

Mit der Entscheidung über die Rechtsform des Unternehmens fällt auch die Entscheidung über die steuerliche Behandlung der Gesellschaft und damit auch über die Anrechnung von etwaigen Verlusten aus der Gründungsphase. Hier können Personengesellschaften punkten. Auch in der späteren steuerlichen Behandlung stellen Sie grundlegende Weichen. Wir zeigen die Auswirkungen auf und helfen zu einer guten Entscheidung. Sie suchen Beratung rund um die Gründung Ihres Unternehmens? Sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie gern.

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Mitgesellschafter, Geschäftsführer und Organe

Gründen Sie eine Gesellschaft mit anderen ist zu klären, wie die interne Zusammenarbeit funktioniert. Wie weit darf der oder die MehrheitgesellschafterIn selbst entscheiden oder handeln? Wann und bei welchen Geschäften müssen oder sollen Mitgesellschafter beteiligt werden? Mit welcher Mehrheit? Was dürfen Geschäftsführer, was die Gesellschafterversammlung, was der Beirat? Wir helfen Ihnen zu einer Struktur die im Alltag funktioniert und auch in kritischen Phasen Bestand hat.

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Haftung des Unternehmers

Bei der Gründung des Unternehmens ist die Frage nach der persönlichen Haftung oft wesentlich. Während die volle persönliche Haftung bei Einzelunternehmern, GbR- und OHG-Gesellschaftern unvermeidbar ist, lässt sich bei eine Kommanditgesellschaft gestalten, wieweit ein Gesellschafter haftet. Auch die Gründung einer Kapitalgesellschaft lässt auf den ersten Blick die persönliche Haftung. Wollen Sie jedoch als GeschäftsführerIn Ihrer GmbH oder UG tätig werden, sind die daraus erwachsenden Haftungsfragen in den Blick zu nehmen. Wir klären Sie auf und helfen Ihnen, die richtige Wahl zu...

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Rechtsformwahl: GmbH, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, Einzelunternehmen oder etwas anderes?

Jedes Unternehmen benötigt eine Rechtsform, die den Rahmen für die Geschäftstätigkeit bildet. Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat haftungsrechtliche, persönliche, finanzielle, steuerliche Folgen. Für Ihr Geschäftsvorhaben bestimmen wir gemeinsam welche Kapital- oder Personengesellschaft ihrem Geschäftsvorhaben aktuell und für Ihre künftige Planung die richtige Struktur gibt.

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Die Zwangseinziehung von GmbH-Geschäftsanteilen

Die Zwangseinziehung von GmbH-Geschäftsanteilen – ein kurzer Überblick: 1. Was ist die Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen? Gerade in Gesellschafterauseinandersetzungen kommt es häufiger zu (zumindest versuchten) Einziehungen von GmbH-Geschäftsanteilen. Mit diesem gesellschaftsrechtlichen Instrument kann ein GmbH-Geschäftsanteil „vernichtet“ und damit dem Gesellschafter entzogen werden, wodurch der Gesellschafter regelmäßig aus der Gesellschaft ausscheidet. Mit der Zwangseinziehung kann aber auch das Eindringen unerwünschter Dritter (z.B. bei Pfändung des Geschäftsanteils durch...

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Neue Markenformen – Das neue Markengesetz ab 14.01.2019

Am 14. Januar 2019 tritt das neue Markenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft. Anmelder beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) können nun eine neue Markenkategorie und ganz neue Markenformen nutzen. Das sind die wichtigsten Änderungen und Neuerungen: Neue Markenkategorie: die Gewährleistungsmarke gem. § 106a MarkenG Mit der neuen Gewährleistungsmarke können neutrale Zertifizierungsunternehmen Güte- oder Prüfzeichen – etwa zur biologischen Herstellung von Waren, zu fairen Produktionsbedingungen oder besonderen Sicherheitsstandards – als Marke schützen lassen. Waren mit den herkömmlichen...

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