Die Vorteile einer Startup-Holdingstruktur für Gründer: Warum die GmbH-Geschäftsanteile besser in einer Kapitalgesellschaft gehalten werden sollten
Gründer von Startups und Inhaber junger Unternehmen stehen vor einer Vielzahl von strategischen Entscheidungen – eine davon betrifft die Struktur der Beteiligungen an der eigenen Gesellschaft. Gerade bei der Frage, wie die eigenen GmbH-Geschäftsanteile gehalten werden sollten, kann eine durchdachte Holdingstruktur erhebliche Vorteile bieten. In diesem Beitrag erklären wir, warum es für Gründer sinnvoll sein kann, ihre Anteile nicht direkt, sondern über eine Kapitalgesellschaft zu halten. Insbesondere schauen wir uns die steuerlichen Vorteile im Falle von Gewinnausschüttungen und Anteilsverkäufen an.
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Die Grundidee der Holdingstruktur
Eine Holdingstruktur bedeutet, dass der Gründer eine Holdinggesellschaft – meist eine GmbH oder eine Unternehmergesellschaft (UG) – gründet, die dann als Gesellschafter die Anteile an der eigentlichen operativen Gesellschaft (z.B. der Startup-GmbH) hält. Der Gründer selbst ist wiederum Gesellschafter der Holding. Diese Struktur bietet in steuerlicher Hinsicht zahlreiche Vorteile.
Steuerliche Vorteile bei Gewinnausschüttungen
Betrachten wir zunächst den Fall von Gewinnausschüttungen. Wenn eine GmbH Gewinne erwirtschaftet und diese an ihre Gesellschafter ausschüttet, müssen Privatpersonen in Deutschland auf diese Dividenden eine Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen. In der Regel ergibt sich eine Gesamtbelastung von rund 26,375 % (ohne Kirchensteuer).
Wird die Beteiligung jedoch von einer Holdinggesellschaft gehalten, sieht die Steuerlast anders aus: Für die Holdinggesellschaft sind die Gewinnausschüttungen nahezu steuerfrei. Konkret sind nur 5 % der erhaltenen Ausschüttungen steuerpflichtig, was effektiv zu einer Steuerlast von unter 1,5 % führt. Damit bleibt nahezu der gesamte Gewinn innerhalb der Holding erhalten und kann dort weiter investiert werden.
Steuerliche Vorteile bei Anteilsverkäufen
Ein ähnlich großer Vorteil ergibt sich, wenn der Gründer seine GmbH-Anteile verkaufen möchte. Verkauft ein Gründer die Anteile an seiner operativen GmbH als Privatperson, unterliegt der Verkaufsgewinn der Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Soli und Kirchensteuer). Auch hier kann die Steuerlast schnell sehr hoch werden.
Hält hingegen die Holdinggesellschaft die Anteile und verkauft diese, greift auch hier die Regelung, dass lediglich 5 % des Veräußerungsgewinns steuerpflichtig sind. Das bedeutet, dass 95 % des Verkaufsgewinns steuerfrei innerhalb der Holding bleiben können. Dadurch steht erheblich mehr Kapital für neue Investitionen zur Verfügung – sei es für den Aufbau eines neuen Unternehmens oder zur Diversifizierung in andere Anlagen.
Flexibilität und Langfristiger Vermögensaufbau
Neben den steuerlichen Vorteilen bietet eine Holdingstruktur Gründern auch mehr Flexibilität im Hinblick auf den Vermögensaufbau. Gewinne und Verkaufserlöse können innerhalb der Holding angesammelt werden, ohne dass unmittelbar eine hohe Steuerlast anfällt. Dies erlaubt es, mit dem erwirtschafteten Kapital weitere Investments zu tätigen oder sich ein breiteres Portfolio aufzubauen. Auch kann eine Holding dabei helfen, zukünftige Gründungen zu finanzieren, ohne auf externe Investoren angewiesen zu sein.
Unterstützung durch den Rechtsanwalt bei der Umsetzung der Holdingstruktur
Als erfahrene Fachanwälte für Gesellschaftsrecht können wir Gründer bei der rechtssicheren und steueroptimierten Umsetzung einer Holdingstruktur unterstützen. Dazu gehören die Beratung zur optimalen Gesellschaftsstruktur, die Gründung der Holdinggesellschaft sowie die Erstellung der notwendigen Verträge. Wir arbeiten eng mit den spezialisierten Steuerberatern und den Beratern unserer Mandanten zusammen, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Vorteile der Struktur voll ausgeschöpft werden. Auch bei späteren Umstrukturierungen oder rechtlichen Fragen stehen wr beratend zur Seite.
Fazit: Steueroptimierung durch strategische Struktur
Die Holdingstruktur kann für Gründer von Startups eine sehr sinnvolle Wahl sein. Durch die Nutzung einer Kapitalgesellschaft als Holding lässt sich die Steuerlast bei Gewinnausschüttungen und insbesondere bei der Veräußerung von Anteilen erheblich reduzieren. Die Vorteile sind nicht nur kurzfristig in Form von Steuerersparnissen sichtbar, sondern bieten auch langfristig die Möglichkeit, deutlich mehr Kapital in der Holding anzusammeln und zu reinvestieren, als das bei der Versteuerung von Gewinnen auf der persönlichen Ebene möglich wäre. Beim langfristigen Vermögensaufbau kann die Holdingstruktur den entscheidenden Unterschied machen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Holdingstruktur benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht gemeinsam mit unserem Netzwerk an qualifizierten Steuerberatern zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam die bestmögliche Struktur für Ihr Unternehmen schaffen.
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