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Kanzlei für Unternehmensgründung in Berlin

Unsere erfahrenen Anwälte von MIX LEGAL Rechtsanwälte Berlin beraten Sie bei allen Fragen rund um die Gründung Ihres Unternehmens. Mit den bei MIX LEGAL tätigen Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht, für Arbeitsrecht und für gewerblichen Rechtsschutz sowie mit der der kooperierenden Steuerberatungsgesellschaft sind wir  in den  wesentlichen Gebieten der Unternehmensführung mit Erfahrung und Kompetenz für Sie da.

Kontakt

mail@mix-legal.de

Mix legal Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Wallstraße 15
10179 Berlin

030 629 322 770
030 629 322 771

Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um die Gründung Ihres Unternehmens. Wir bestimmen mit Ihnen die für Ihre geschäftlichen Aktivitäten, Ihre Planung und Ihre Lebenssituation passende Rechtsform und stimmen den Gesellschaftsvertrag darauf ab.

Als Gründer haben Sie die Geschäftsidee. Mit unserem Know-how unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.

Auf Wunsch bieten wir Ihnen ein maßgeschneidertes Starterpaket mit allen Rechtsdokumenten die Sie für Ihr Unternehmen brauchen, um Ihre Geschäftsidee zu vermarkten. So erstellen wir bei Bedarf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Einkaufs- und Lieferbedingungen, Darlehensverträge, Arbeits- und Geschäftsführerverträge u.v.m..

  • Rechtsformwahl: GmbH, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, Einzelunternehmen oder etwas anderes?
  • Haftung des Unternehmers
  • Mitgesellschafter, Geschäftsführer und Organe
  • Steuern

 

Rechtsformwahl: GmbH, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, Einzelunternehmen oder etwas anderes?

Jedes Unternehmen benötigt eine Rechtsform, die den Rahmen für die Geschäftstätigkeit bildet. Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat haftungsrechtliche, persönliche, finanzielle, steuerliche Folgen. Für Ihr Geschäftsvorhaben bestimmen wir gemeinsam welche Kapital- oder Personengesellschaft ihrem Geschäftsvorhaben aktuell und für Ihre künftige Planung die richtige Struktur gibt.

 

Haftung des Unternehmers

Bei der Gründung des Unternehmens ist die Frage nach der persönlichen Haftung oft wesentlich. Während die volle persönliche Haftung bei Einzelunternehmern, GbR- und OHG-Gesellschaftern unvermeidbar ist, lässt sich bei eine Kommanditgesellschaft gestalten, wieweit ein Gesellschafter haftet. Auch die Gründung einer Kapitalgesellschaft lässt auf den ersten Blick die persönliche Haftung. Wollen Sie jedoch als GeschäftsführerIn Ihrer GmbH oder UG tätig werden, sind die daraus erwachsenden Haftungsfragen in den Blick zu nehmen. Wir klären Sie auf und helfen Ihnen, die richtige Wahl zu treffen.

 

Mitgesellschafter, Geschäftsführer und Organe

Gründen Sie eine Gesellschaft mit anderen ist zu klären, wie die interne Zusammenarbeit funktioniert. Wie weit darf der oder die MehrheitsgesellschafterIn selbst entscheiden oder handeln? Wann und bei welchen Geschäften müssen oder sollen Mitgesellschafter beteiligt werden? Mit welcher Mehrheit?  Was dürfen Geschäftsführer, was die Gesellschafterversammlung, was der Beirat?

Wir helfen Ihnen zu einer Struktur, die im Alltag funktioniert und auch in kritischen Phasen Bestand hat.

 

Steuern

Mit der Entscheidung über die Rechtsform des Unternehmens fällt auch die Entscheidung über die steuerliche Behandlung der Gesellschaft und damit gleichzeitig über die Möglichkeit der Anrechnung von etwaigen Verlusten aus der Gründungsphase. Hier können Personengesellschaften punkten. Auch in der späteren steuerlichen Behandlung stellen Sie grundlegende Weichen. Wir zeigen die Auswirkungen auf und helfen zu einer guten Entscheidung.

 

Sie suchen Beratung rund um die Gründung Ihres Unternehmens? Sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie gern.

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